Überbrückungshilfe

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Überbrückungshilfe: So beantragen Sie den neuen Zuschuss für Selbstständige und Unternehmen.

 
Viele Selbstständige und Unternehmen leiden weiter unter Corona bedingten Umsatzeinbußen. Als weiteren Zuschuss nach Auslaufen der Soforthilfe gewährt der Staat deshalb für bis zu drei Monate die sogenannte Überbrückungshilfe. Ganz wichtig: Die Antragsfristen für die Überbrückungshilfen beginnen voraussichtlich am 08.07.2020, Sie  enden jeweils spätestens am 31.8.2020 bzw. die Auszahlungsfristen am 30.11.2020.  Die als Überbrückungshilfe bezogenen Leistungen sind steuerbar und nach den allgemeinen steuerrechtlichen Regelungen im Rahmen der Gewinnermittlung zu berücksichtigen.
 
Die Überbrückungshilfe muss mit einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden.
 
Wir erledigen das gerne für Sie. In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Überbrückungshilfe bekommen. Beantragen können die Überbrückungshilfe Selbstständige und Unternehmen, deren Umsätze aus April und Mai 2020 zusammen im Vergleich zu April und Mai 2019 um mindestens 60 Prozent zurückgegangen sind. Wichtig: Es darf nicht schon Ende 2019 wirtschaftliche Schwierigkeiten gegeben haben. Die Selbstständigkeit oder das Unternehmen muss mindestens bis Ende August fortgeführt werden. Der Zuschuss soll einen großen Teil der laufenden Kosten der Monate Juni bis August decken, deren Zahlung Sie nicht einfach verringern können.
 
Dazu gehören Miete und Nebenkosten, Zinsen für Kredite und Darlehen, Ausgaben für notwendige Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen und gemieteten Wirtschaftsgütern, Kosten für Wasser, Strom, Heizung, Reinigung, Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben. Achtung:  Diese Zahlungen müssen vor dem 1. März 2020 vereinbart oder festgesetzt worden sein. Die Kosten für die Beantragung der Überbrückungshilfe sind übrigens ebenfalls förderfähig. Die Überbrückungshilfe ist gestaffelt und berechnet sich für jeden Monat durch Vergleich zum Vorjahresmonat. Beträgt der Umsatzeinbruch mehr als 70 Prozent, erhalten sie einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der Fixkosten.
 
Bei einem Einbruch von 50 bis 70 Prozent wird die Hälfte bezuschusst. Sind die Umsätze um mehr als 40, aber weniger als 50 Prozent gesunken, beträgt der Zuschuss 40,00 Prozent. Bis einschließlich 40 Prozent Umsatzrückgang gibt es keinen Zuschuss. Die Überbrückungshilfe ist gedeckelt. Bei Solo-Selbstständigen und Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern beträgt sie maximal 9000 Euro, bei bis zu zehn Mitarbeitern maximal 15 000 Euro. In Ausnahmefällen kann die Förderung auch höher ausfallen. Die Höchstgrenze für größere Unternehmen ist bei 150 000 Euro gedeckelt.
 

Beispiel für die Überbrückungshilfe:

Eine Bar hatte im April 2019 3.000 Euro Umsatz, im Mai 2019 9.000 Euro Umsatz. Im April 2020 war der Umsatz auf 2.000 Euro zurückgegangen. Im Mai gab es keinen Umsatz. Da der Umsatzrückgang im April und Mai 2020 in Summe mehr als 60 Prozent betrug, kann der Betreiber der Bar Überbrückungshilfe bekommen. Nun ist die Frage, welcher Anteil der Fixkosten bezuschusst wird. Dafür sind die Monate Juni bis August ausschlaggebend. Im Juni 2019 hatte die Bar 3.000 Euro Umsatz, im Juli und August 2019 jeweils 5.000 Euro.
 
Im Juni 2020 gab es keine Umsätze, im Juli und August sind es voraussichtlich jeweils 2.000 Euro.
 
Im Juni ist der Umsatz um über 70 Prozent eingebrochen. Für diesen Monat kann der Barbetreiber bis zu 80 Prozent seiner Fixkosten erstattet bekommen. Im Juli und August ist der Umsatz im Vergleich zu 2019 jeweils um 60 Prozent eingebrochen. Für diese Monate wird jeweils die Hälfte der Fixkosten bezuschusst. Für Auto-Leasing, Energieverbrauch und Wartung zahlt der Barbetreiber monatlich 3.000 Euro. Für Juni bekommt er 2.400 Euro, für Juli und August jeweils 1.500 Euro.
 
 
 
Der Antrag auf Überbrückungshilfe ist zweistufig. Mit dem Antrag wird eine Prognose zu den Umsätzen und Fixkosten für Juni bis August 2020 bei der Bewilligungsstelle eingereicht. Diese Prognose sollten wir gemeinsam erstellen. Der Zuschuss wird dann auf dieser Basis vorläufig ausgezahlt. Wenn Umsätze und Fixkosten für die Monate feststehen, müssen die Unterlagen, aus denen das hervorgeht, eingereicht werden. Bei Abweichungen von der Prognose kann der Zuschuss zum Teil oder ganz zurückgefordert werden. Darüber hinaus sind auch die Regelungen der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 zu beachten, wonach die Zuschüsse bestimmte Höchstbeträge nicht überschreiten dürfen.
 
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf Wir übernehmen die Beantragung der Überbrückungshilfe gerne für Sie.

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