Kleinunternehmer Umsatzsteuer: Hier gelten besondere Regelungen
Dies sollten Sie als Kleinunternehmer bei der Umsatzsteuer berücksichtigen:
Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie im Regelfall Umsatzsteuer anmelden und an das Finanzamt zahlen. Allerdings nicht, wenn Sie unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung fallen. Da die Kleinunternehmerregelung an die Höhe der Umsätze anknüpft, betrifft sie vor allem Existenzgründer und nebenberuflich Selbstständige. Für die Befreiung von der Umsatzsteuer gelten folgende Voraussetzungen:
Kleinunternemerregelung – Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Unternehmenssitz im Inland
- Ihre Umsätze inkl. der Umsatzsteuer lagen im Vorjahr nicht über €22.000,00 (bei einer Neugründung wird auf das Gesamtjahr hochgerechnet)
- Für das laufende Kalenderjahr liegt Ihre Umsatzprognose nicht höher als €50.000,00
Diese Sonderregelungen gelten für Sie, wenn Sie Kleinunternehmer sind:
- Sie brauchen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen
- Im Gegenzug dürfen Sie Ihren Kunden aber auch keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen
- Sie brauchen keine Umsatzsteuervoranmeldungen auszufüllen
- Sie dürfen keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen
- Auf Ihren eigenen Rechnungen müssen sie darauf hinweisen, dass Sie aufgrund der Kleinunternehmerregelung („Die Umsatzsteuer wird gem § 19 UStG nicht erhoben) keine Umsatzsteuer ausweisen
Die Kleinunternehmerregelung verringert insgesamt Ihren Verwaltungsaufwand. Wenn Sie überwiegend Privatkunden haben, so können Sie günstiger kalkulieren als Ihre Konkurrenz.
Allerdings bringt die Kleinunternehmerregelung auch Nachteile mit sich
- Investitionen sind für Sie teurer weil Sie sich keine Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen können
- Jeder, der ihre Rechnung liest, weiß, dass Ihr Umsatz kleiner als €22.000,00 ist. Also bedeutet dies eventuell einen Imageverlust.
Auch wenn Sie die Kleinunternehmerregelung erfüllen, können Sie trotzdem freiwillig die normalen Umsatzsteuerregeln anwenden. Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ist immer nur für ein ganzes Kalenderjahr möglich. Sie können die Verzicht auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erklären. Oder später durch eine formlose Mitteilung an das Finanzamt.
Beachten Sie: Haben Sie sich einmal für den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung entschieden, so sind Sie für die nächsten 5 Kalenderjahre daran gebunden. Erst danach könnten Sie zur Kleinunternehmerregelung zurück kehren.
Wir prüfen für Sie, ob Sie die Kleinunternehmerregelung benutzen können und sollten.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.