Steuerersparnis durch Heirat kurz vorm Jahresende
Bei einer Heirat gibt es neben Sondertarifen bei vielen Versicherungen die Möglichkeit einer Steuerersparnis.
Für Paare, die sich lieben und ohnehin zusammenbleiben wollen, bilden finanzielle Vorteile womöglich einen Anreiz, noch kurz vor dem Jahreswechsel die Heirat in Erwägung zu ziehen.
Bei verheirateten Paaren wird die Einkommensteuer nämlich nach dem sogenannten Ehegattensplitting berechnet. Normalerweise führt das dazu, dass Eheleute in der Regel weniger Steuern zahlen, als unverheiratete Paare. Das ganze funktioniert folgendermaßen:
Das Jahreseinkommen beider Ehepartner wird zusammengerechnet, halbiert und für diese Hälfte die Einkommensteuer berechnet. Der Betrag wiederum wird dann verdoppelt. Dieser Betrag ist dann die Einkommensteuer, die ein Ehepaar zahlen muss. Wäre das Paar nicht verheiratet, wird die Einkommensteuer für jedes Gehalt einzeln errechnet. Dies wiederum führt dazu, dass der Betrag meist höher ist, als mit dem Splittingverfahren.
Bei wem ist die Steuerersparnis besonders groß?
Paare, bei denen der eine mehr und der andere weniger verdient und der Unterschied deutlich ist, sparen besonders viel Steuern. Verdient z. B. einer von beiden 50.000,00 € im Jahr und der andere wegen Teilzeitbeschäftigung lediglich 20.000,00 € jährlich, fällt die Einkommensteuer nach dem Splittingtarif deutlich günstiger aus.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das Ehegattensplitting nutzen zu können?
Das Paar muss verheiratet sein und in der Steuererklärung beantragen, sich zusammen veranlagen zu lassen. Dies wiederum ist auch für eingetragene Lebenspartnerschaften möglich.
Unser Tipp:
Welche Steuerklassenkombination bei verheiraten Paaren die richtige ist oder ob sich eine Heirat unter steuerlichen Gesichtspunkten für Sie lohnt, können wir gern für Sie errechnen. Rufen Sie uns einfach an!