Baukindergeld schnell erklärt

Baukindergeld Erklärvideo

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Sie planen zu bauen oder eine Immobilie zu erwerben? Sie haben mindestens ein Kind? Hier einige nützliche Informationen rund um Ihre Fördermöglichkeiten:

  • Über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren für jedes Kind ein jährlicher Zuschuss von 1.200 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss.
  • Das neue Baukindergeld ist ein interessantes Angebot für Familien, die eine Wohnung oder ein Haus kaufen oder bauen wollen.
  • Diese Förderung ist Familien vorbehalten und ist abhängig von der Zahl der Kinder.
  • Für jedes Kind beträgt der Zuschuss €1.200,00 pro Jahr und wird bis zu 10 Jahre gezahlt.
  • Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres endet die Förderung.
  • Das jeweils geförderte Kind muss zum Zeitpunkt des Antrags im Haushalt leben und es muss ein Kindergeldanspruch bestehen.

Aber das Baukindergeld bekommen längst nicht alle Familien (in voller Höhe), denn es gibt verschiedene Einschränkungen.

So ist unter anderem eine Einkommensobergrenze einzuhalten. Diese hängt von der Zahl der Kinder ab. Für Familien mit einem Kind beträgt sie z.B. 90.000 Euro. Maßgeblich ist das zu versteuernde Familieneinkommen. Diesen Betrag finden Sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid.

Es gibt weitere Einschränkungen:

  • Die Familie muss zum ersten Mal bauen oder eine Immobilie kaufen
  • Bauantrag oder Beurkundung müssen zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 ausgestellt werden
  • Der Förderantrag ist spätestens 3 Monate nach Einzug zu stellen

Einen Antrag stellen Sie bei der KfW – der Förderbank des Bundes. Auf der Website: https://www.kfw.de/baukindergeld  finden Sie die Unterlagen, sowie weitere Informationen.

Diese und die weiteren Voraussetzungen erklärt das Video „Baukindergeld: Wann, wofür und wie Sie es bekommen“ anschaulich in Wort und Bild.

Gern klären wir mit Ihnen gemeinsam wann und wie Sie Baukindergeld bekommen können. Sprechen Sie uns einfach an. Wir sind gern für Sie da. Sie erreichen uns telefonisch unter: 0511 / 28 46 2-0 oder ganz einfach per Mail: kanzlei[at]kruse-lippert.de

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