Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Haushalt des Steuerpflichtigen

Es kommt ja immer wieder einmal vor, dass man nicht alle handwerklichen Leistungen im Handwerk selbst machen kann. In diesen Fällen suchen Sie sich einen Handwerker. Im Hinterkopf hat man, da war doch etwas mit Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, so dass man sich darauf freut, Vater Staat an den anfallenden Handwerkerrechnungen finanziell zu beteiligen.

In welchen Fällen ist nun eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen konkret zu erreichen?

  Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass die Handwerkerleistung im inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird. Das hört sich einfach an, ist aber leider nicht ganz so einfach, da Auslegungsspielraum besteht. Konkret bedeutet dies nämlich, dass die Handwerkerleistung in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden muss. Dies bedeutet, dass beispielsweise die Aufarbeitung eines Schrankes im Normalfall nicht steuerbegünstigt ist. Meistens wird der Schrank von einem Schreiner abgeholt, um diesen in seiner Werkstatt zu restaurieren und um ihn erst danach wieder zum Haushalt zurückzubringen.   Wird dagegen eine Haustür in einer Schreinerwerkstatt hergestellt oder restauriert und danach im Haushalt montiert, so stellt dies nach einer Entscheidung des Finanzgerichts München aus 2015 eine insgesamt begünstigte Renovierungsmaßnahme dar. Entscheidend ist aus der Sicht des Finanzgerichts, dass zumindest die Montage im Haushalt erfolgt.   Die Handwerkerleistung, die beispielsweise beim Beziehen von Polstermöbeln entsteht, ist dagegen lt. Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland Pfalz aus 2016 nicht steuerlich begünstigt. Üblicherweise werden nämlich die Polstermöbel aus dem Haushalt abgeholt und zum Schluss wieder zurück zum Haushalt transportiert und aufgestellt. Das Finanzgericht Rheinland Pfalz hat entschieden, dass die Transportleistung lediglich eine untergeordnete Nebenleistung ist.  

Unser Tipp:

Übertragen Sie also einem Handwerker eine Leistung, die nicht komplett in ihrem Haushalt sondern in der Werkstatt des Handwerkers durchgeführt wird, achten sie darauf, dass die Leistung in der Werkstatt lediglich eine untergeordnete Nebenleistung ist und dies auch in der Rechnung für die Handwerkerleistung klar zum Ausdruck gebracht wird.

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