Extras für Ihre Mitarbeiter

Mehr Geld für Arbeitnehmer ohne Gehaltserhöhung?

Extras für Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt bringen für beide Seiten Vorteile. Eine Gehaltserhöhung ist für Sie als Arbeitgeber immer mit Lohnnebenkosten verbunden. Gleichzeitig kommen beim Arbeitnehmer durch Lohnsteuer und Sozialabgaben im Schnitt nur rund die Hälfte direkt im Portemonnaie an. Es gibt eine ganze Reihe steuerfreie und auch sozialversicherungsfreie Zusatzleistungen, mit denen beide Seite gewinnen. Außerdem gibt es noch die Möglichkeit der pauschalen Lohnsteuer. Wir stellen Ihnen in diesem Artikel fünf Mitarbeiter-Motivatoren vor:

Tankgutscheine & Co.: Die 44-Euro Sachbezugs-Grenze

Gutscheine können Sie Ihren Mitarbeitern im Wert bis zu 44 Euro pro Monat ausstellen. Der Klassiker ist hier der Tankgutschein. Aber auch andere Warengutscheine oder Dienstleistungen wie der Beitrag im Fitnessstudio sind möglich. Wichtig ist, dass mit dem Gutschein der Anspruch auf eine konkrete Ware oder Dienstleistung eingeräumt wird. Im Beispiel des Tankgutscheins wären das 44 Euro für Super- oder Dieselkraftstoff. Unschädlich ist es auch, wenn Ihr Mitarbeiter NACH Erhalt des Gutscheins den Betrag an der Tankstelle vorstreckt und Sie diesen später erstatten.

Unser Tipp: Sprechen Sie uns vorher an, damit wir den Sachverhalt prüfen können. In den letzten Jahren gab es einige Grundsatz-Urteile, welche die Handhabung der Gutscheine rechtssicher vereinfacht haben. Jedoch gibt es nach wie vor die eine oder andere Falle, die wir im Vorfeld klären können.

Erstattung von Reisekosten

Auch die Kosten für dienstliche Reisen können Sie steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Fahrtkosten in Höhe von 0,30 € je gefahrener Kilometer (oder die tatsächlichen Kosten für Fahrkarten usw.)
  • Mehraufwendungen für Verpflegung in Höhe von 12 € bis 24 € ab einer Abwesenheit von 8 Stunden
  • Übernachtungskosten (Pauschal 20 € je Nacht oder die tatsächlichen Kosten)

Im Ausland gelten je nach Land andere pauschale Beträge, die Sie gern bei uns erfragen können.

Auch die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung bei einem dienstlich veranlassten Umzug sind Extras für Mitarbeiter und können von Ihnen als Arbeitgeber steuerfrei übernommen werden.

Der Kindergarten-Zuschuss

Als Arbeitgeber können Sie die Kita-Gebühren Ihrer Mitarbeiter übernehmen oder bezuschussen. Und das ebenfalls lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Wichtig ist, dass es sich um ein nicht schulpflichtiges Kind handelt und es in einer geeigneten Einrichtung betreut wird. Eine solche Einrichtung könnte sein:

  • Kindertagesstätte
  • Schulkindergarten
  • Kinderkrippe
  • Tagesmutter

Wichtig: Die Rechnung der Betreuungsstelle muss unbedingt vorliegen!

Erholungsbeihilfe: Das kleine Extra für den Urlaub

Ein kleiner zusätzlicher Bonus für den Urlaub des Arbeitnehmers kann auch die Erholungsbeihilfe sein. Übernehmen Sie als Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer in Höhe von 25%, bleiben folgende Beträge pro Kalenderjahr sozialversicherungsfrei und landen direkt im Portemonnaie Ihrer Mitarbeiter:

  • 156 € für den Arbeitnehmer
  • 104 € für den Ehegatten und
  • 52 € für jedes Kind

Unser Tipp: Zu den genauen Voraussetzungen sprechen Sie uns bitte direkt an.

Erstattung der Fahrtkosten zur Arbeit

Ein wirklich interessantes Gehalts-Extra ist die Erstattung oder der Zuschuss zu den Fahrtkosten zur Arbeit. Ihre Mitarbeiter können in der Steuererklärung 0,30 € je Entfernungskilometer und Arbeitstag als Werbungskosten geltend machen. Bei geringer Entfernung und keinen weiteren Werbungskosten verpuffen die Fahrtkosten im jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 €. Übersteigen die Kosten diesen Betrag, erhält er lediglich die darauf gezahlte Lohnsteuer zurück – im Durchschnitt rund 30 %.

Zahlen Sie als Arbeitgeber nun einen Zuschuss zu den Fahrtkosten zur Arbeit, kann der Betrag zwar später nicht mehr als Werbungskosten geltend gemacht werden, landet aber vollständig beim Arbeitnehmer. Voraussetzung ist, dass der Betrag mit einer pauschalen Lohnsteuer von 15% versteuert wird. Da der Betrag dann aber sozialversicherungsfrei wird, ist diese Lösung für Sie als Arbeitgeber noch immer günstiger als eine Lohnerhöhung in gleicher Höhe…

Erstatten oder übernehmen können Sie auf diese Weise die Kosten für ein Jobticket oder Fahrkarte in tatsächlicher Höhe. Oder ebenfalls 0,30 € je Entfernungskilometer und Arbeitstag.

Noch viel mehr Möglichkeiten

Die Lösungen in diesem Beitrag sind nur ein kleiner Auszug der Möglichkeiten Ihre Mitarbeiter auch ohne Gehaltserhöhung zu motivieren. Sollten Sie an weiteren Extras für Mitarbeiter interessiert sein, sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen Ihre individuelle Situation und geben Ihnen gerne Tipps zu diesem Thema.

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