Wann die Erbschaftsteuerreform greift und wie Sie Befreiungen nutzen
Für Schenkungen und Erbschaften gilt seit dem 1.7.2016 rückwirkend ein neues Erbschaftsteuerrecht (Erbschaftsteuerreform).
Die schlechte Nachricht: Es ist noch komplizierter geworden.
Die gute Nachricht: Mit einer langfristigen Planung können Sie umfangreiche Vergünstigungen für die Übertragung von Betriebsvermögen nutzen.
Relevant ist die Erbschaftsteuerreform besonders für Familienunternehmen, die in die nächste Generation übertragen werden sollen. Bis zu einem Wert von 26 Mio. € kann eine Übertragung steuerfrei geschehen. Hierbei kommt es insbesondere auf die richtige Gestaltung an.
Insbesondere müssen Auflagen beachtet werden. Unter anderem muss der Betrieb über mindestens fünf Jahre fortgeführt werden. Außerdem ist sogenanntes Verwaltungsvermögen – das nicht unbedingt für den Betrieb benötigt wird – steuerpflichtig, wenn es mehr als 10 % des Erwerbs ausmacht.
Informieren Sie sich mit unserem neuen Video „Erbschaftsteuerreform 2016: Wann die Steuer greift und wie Sie Befreiungen nutzen“ über die Eckpunkte der aktuellen Steuerregelung.
Gerne planen wir mit Ihnen, wie Sie die Steuererleichterungen und Steuerbefreiungen bestmöglich für Ihre Nachfolgeplanung nutzen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.