- nach welchen Kriterien beurteilt wird, ob Sie abgabepflichtig sind und
- wie Sie alle Pflichten rund um die Künstlersozialabgabe erfüllen,
- aber auch, welche Befreiungsmöglichkeiten Sie nutzen können.
Steuererklärvideos
Künstlersozialabgabe: Diese Abgabe kann jeden Selbstständigen treffen
Bei der Künstlersozialabgabe wird fälschlicherweise oft angenommen, dass nur Verlage, Fernseh- und Radiosender und ähnliche sie zahlen müssen. Aber tatsächlich muss fast jeder Selbstständige die Künstlersozialabgabe zahlen, der Leistungen von Künstlern oder Journalisten etc. einkauft. Seit einiger Zeit wird im Rahmen der regelmäßigen Sozialversicherungsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung intensiv geprüft, ob Aufzeichnungs- und Abgabepflichten erfüllt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, drohen Nachzahlungen und in besonders gravierenden Fällen sogar Bußgelder.
Schon ein Auftrag im Jahr an einen Kunstschaffenden (z.B. auch Webdesigner, Texter, Grafiker, Fotografen oder DJs) kann genügen, damit Sie bzw. Ihr Unternehmen abgabepflichtig wird. Haben Sie im Jahr mehr als 450 Euro netto für künstlerische oder publizistische Leistungen ausgegeben, sollten Sie jetzt prüfen, ob Sie eine Meldung an die Künstlersozialkasse senden und die Abgabe zahlen müssen. Denn das müssen Abgabepflichtige unaufgefordert bis zum 31.3. erledigt haben!
In unserem neuen Video „Künstlersozialabgabe: Diese Abgabe muss fast jeder Selbstständige zahlen“, erfahren Sie