Grundsteuerreform 2022 – was gilt es zu beachten? Alle Antworten auf einen Blick.

Im November 2019 wurde das Grundsteuer-Reformgesetz beschlossen. Deshalb wird ab 2025 die Grundsteuer neu berechnet. Trotz der Übergangszeit bis Ende 2024 sind Grundstückswerte jedoch bereits zum 1. Januar 2022 neu festzustellen und in einer entsprechenden Erklärung bis zum 31. Juli 2022, jedoch spätestens bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben. Somit besteht für Grundstückseigentümer bereits jetzt Handlungsbedarf.

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine der ältesten direkten Steuern. Als Sach- und Objektsteuer fällt sie auf das Eigentum und Erbbaurechte, Grundstücken wie auch an deren Bebauung an. Sie ist an die Kommunen zu entrichten. Sie berechnet sich derzeit aus dem Einheitswert, dem Grundsteuermessbetrag und einem individuellen Hebesatz je nach Kommune.

Die Berechnung der Grundsteuer stand viele Jahre in der Kritik, da ihre Berechnung den Grundsätzen der Gleichbehandlung zuwiderhandele und durch sehr veraltete Hauptfeststellungen starke Wertverzerrungen hervorrufe. Dies wurde im Jahr 2018 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und die bestehenden Bemessungsvorschriften der Grundsteuererhebung für verfassungswidrig erklärt.

Wer muss Grundsteuer zahlen?

Die Grundsteuer müssen alle Eigentümer/-innen von inländischem Grundbesitz zahlen.

Die Hauptfeststellung 2022 – jetzt aktiv werden!

Auch wenn die Grundsteuerreform erst im Jahr 2025 greift, ist bereits für das Jahr 2022 eine Hauptfeststellung der Werte durch die Finanzämter vorgesehen. Hierzu müssen ca. 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Die Erklärung hierzu müssen Eigentümer/-innen nach Aufforderung im ersten Halbjahr 2022 abgeben. Danach ist eine Neufeststellung der Werte alle sieben Jahre vorgesehen.

Durch die verschiedenen länderspezifischen Modelle werden sich die Anforderungen an die Erklärungen je nach Bundesland unterscheiden. Um eine fristgerechte Abgabe der Erklärung zu gewährleisten, besteht bereits jetzt Handlungsbedarf, da die Zusammenstellung aller nötigen Informationen eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.

Was Sie jetzt tun müssen?

Bereiten Sie sich schon jetzt vor

Sie werden voraussichtlich zwischen Januar und Juni 2022 vom Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung zur Hauptfeststellung erhalten, der Sie vermutlich innerhalb einer Frist von einem Monat nachkommen müssen.

Somit sollten Sie jetzt schon beginnen, die dafür notwendigen Informationen zu sammeln.

Sprechen Sie uns rechtzeitig an

Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen der Grundsteuerreform 2022.

Nutzen Sie hierzu bitte unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kanzlei@liberata.eu.

Gern können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin mit unseren Kolleginnen aus dem Sekretariat unter der Telefonnummer 0511 165934-0 vereinbaren.

Unser Angebot

Nutzerfreundlich, effizient, fristgerecht: Wir erstellen Ihre Grundsteuererklärung mit unserer sorgfältig ausgewählten Software-as-a-Service-Lösung.

Die webbasierte Anwendung unterstützt uns bei der Erfassung aller erforderlichen Immobilien- und Grundsteuerdaten (z. B. Wohn-/ Nutzflächen) und liefert uns Informationen zu Ihren Grundsteuerwerten.

Unser Angebot:

  • Wir arbeiten auf einer Plattform zusammen.
  • Wir generieren Ihre Grundsteuererklärungen sowie Anzeigen und übermitteln diese für Sie direkt an die Finanzbehörde.
  • Selbstverständlich übernehmen wir die anschließende Bescheidprüfung für Sie. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Schauen Sie sich gern auf unserer Website um. Für die Vereinbarung eines Erstberatungstermins stehen wir Ihnen unter Tel.: 0511 165934-0 zur Verfügung.

Damit wir den Auftragsumfang abschätzen können, benötigen wir Ihre Unterstützung.
Wir freuen uns, wenn Sie wenige Minuten investieren und uns durch Ihre Teilnahme an unserer Umfrage unterstützen.

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Hier finden Sie weitere Unterlagen zur Einreichung.

Checkliste

Stand: 24.01.2022

Vollmacht

Allgemeine Vollmacht ohne Beschränkung

Stand: 10.01.2022

Vollmacht

Vollmacht für Neumandate mit Beschränkung auf Grundstücksangelegenheiten

Stand: 10.01.2022

GrdSt StB Vertrag

Beauftragung zur Abwicklung der Grundsteuerangelegenheiten

Stand: 25.04.2022

Vorerfassung

Für die Erfassung der Grundstücksdaten

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