Rente und Steuerpflicht: Das sollten Sie wissen

Rente Und Steuerpflicht
Zum 1. Juli 2016 ist die Rente so stark gestiegen wie schon seit 20 Jahren nicht mehr. Die Rentenerhöhung beträgt zwischen 4,25 % und und 5,95 %. Für viele Rentner ist das eine gute Nachricht. Allerdings kann das auch bedeuten, dass Sie als Rentner nun eine Steuererklärung abgeben und Steuern zahlen müssen. Warum das so ist?

Warum wird die Rente steuerpflichtig?

Der Grund liegt im System: Jeder Steuerpflichtige hat einen Grundfreibetrag von 8.652 € (Alleinstehende) bzw. 17.304 € (zusammenveranlagte Partner) der steuerfrei bleibt (Werte für 2016). Wer im Kalenderjahr mehr Einkommen erzielt, wird vom Fiskus zur Kasse gebeten. Zwar ist nicht die komplette Rente steuerpflichtig. Aber der steuerpflichtige Anteil für Neurentner steigt jedes Jahr. Wer dieses Jahr in Rente geht oder gegangen ist, muss bereits 72 % seiner Rente versteuern. Bis zum Jahr 2040 steigt der steuerpflichtige Teil der Rente jährlich bis auf insgesamt 100%. Wie hoch ihr persönlicher steuerpflichtiger Teil der Rente ist, richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts und erhöht sich nicht mehr. Und: Viele Rentner haben weitere Einkünfte, z.B. aus vermieteten Immobilien, Zinsen und andere Kapitaleinkünfte, Betriebsrenten, Riester-Rente oder Rürup-Rente usw., die natürlich ebenfalls steuerpflichtig sind. Alle diese Einnahmen müssen mit ihrem steuerpflichtigen Teil für die Steuerberechnung berücksichtigt werden. Das macht die Sache nicht einfacher, da je nach Art der Einkünfte und Beginn der Zahlung auch noch unterschiedliche steuerpflichtige Anteile berechnet werden müssen.

Die Erklärung im Video

Das Video „Renten und Steuerpflicht: Was Sie unbedingt wissen sollten“ informiert darüber, ob auch Sie oder z.B. Ihre Eltern oder Schwiegereltern von den Änderungen betroffen sind und was Sie beachten müssen. Klicken Sie einfach oben auf das Beitragsbild und das Video startet.

Der Antrag auf Nichtveranlagung

Übrigens gibt es bei hohen finanziellen Belastungen (z.B. bei hohen Pflegekosten) auch Möglichkeiten eine Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung zu beantragen. Sollten Sie noch Fragen zu Ihrer Einkommensteuererklärung haben, rufen Sie uns gerne an. Insbesondere wenn mehrere Einkunftsarten zusammen kommen, kann sich der Rat eines Steuerberaters durchaus für Sie lohnen. Wir prüfen gerne für Sie, ob vielleicht zu viel Abgeltungssteuer einbehalten wurde. Oder ob sich z.B. bei einer hohen Belastung mit Pflegekosten ein Antrag auf Nichtveranlagung lohnt.

Warten Sie nicht auf das Finanzamt

Ein wichtiger Rat zum Schluss: Warten Sie nicht, bis sich das Finanzamt bei Ihnen meldet. Prüfen Sie selbst (oder mit der Hilfe eines Fachmanns) ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. So vermeiden Sie unnötige Verspätungszuschläge, Zinsen oder im schlimmsten Fall sogar eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung!

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